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   VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789   

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VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789 (https://dejure.org/2010,68127)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18.11.2010 - RO 5 K 10.789 (https://dejure.org/2010,68127)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18. November 2010 - RO 5 K 10.789 (https://dejure.org/2010,68127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zuverlässigkeit eines Lotterienehmers bei länger zurückliegenden Straftaten, Nichtaufnahme ins Führungszeugnis; Verwertungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertungsverbot von Feststellungen in einem strafgerichtlichen Urteil bei der Beurteilung der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden; Erteilung einer Erlaubnis als Lotterieeinnehmer für den Freistaat Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789
    Es kann aber dahingestellt bleiben, ob sich aus diesem Verschweigerecht im Hinblick auf die Resozialisierung des früheren Straftäters und seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ein relatives Verwertungsverbot ableiten lässt, das nicht durch verwaltungsinterne Mitteilungen unterlaufen werden darf (so BayVGH v. 28.2.2006, 7 B 05.2202; a. A. bei einem unbeschränkten Auskunftsberechtigten nach § 41 Abs. 1 BZRG: BVerwG v. 16.06.1987, 1 B 93/86, GewArch. 1987, 351).

    Die Prognose, ob und inwieweit längere Zeit zurückliegendes strafrechtliches Fehlverhalten die Annahme andauernder Unzuverlässigkeit rechtfertigt, erfordert eine Gesamtwürdigung, in die neben dem Zeitablauf zahlreiche sonstige Umstände des Einzelfalles zu würdigen sind, namentlich Art und Umstände der Straftat und die Entwicklung der Persönlichkeit des Antragstellers (so BVerwG vom 16.6.1987, Az. 1 B 93/86 und OVG Lüneburg vom 29.1.2008, a.a.O., m. w. Hinweisen auf BVerwG, Beschluss vom 23.5.1995 - 1 B 78.95; GewArch 1995, 377).

    Diese günstige Prognose des Strafgerichts ist auch für die Erlaubnisbehörde zwar nicht bindend, aber von tatsächlichem Gewicht (so BVerwG vom 16.6.1987 a.a.O., Rdnr. 12).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07

    Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister bei

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789
    Die Regelvermutungsfristen lassen eine gewisse Tendenz erkennen, die Zuverlässigkeit nach verhältnismäßig kurzer Zeit nicht mehr allein wegen Eintragungen im Bundeszentralregister zu verneinen (so OVG Lüneburg vom 29.1.2008, Az. 7 PA 190/07 Rdnr. 3).

    Die Prognose, ob und inwieweit längere Zeit zurückliegendes strafrechtliches Fehlverhalten die Annahme andauernder Unzuverlässigkeit rechtfertigt, erfordert eine Gesamtwürdigung, in die neben dem Zeitablauf zahlreiche sonstige Umstände des Einzelfalles zu würdigen sind, namentlich Art und Umstände der Straftat und die Entwicklung der Persönlichkeit des Antragstellers (so BVerwG vom 16.6.1987, Az. 1 B 93/86 und OVG Lüneburg vom 29.1.2008, a.a.O., m. w. Hinweisen auf BVerwG, Beschluss vom 23.5.1995 - 1 B 78.95; GewArch 1995, 377).

  • VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.1568

    Nebenbestimmung/Auflage; Lotterieerlaubnis; Jahresabschluss und Prüfbericht;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789
    Aus dem Verfahren RO 5 K 10.1568 der NKL gegen den Beklagten ist dem Gericht bekannt, dass die NKL mit halbjährigen Umsatzerlösen von ca. 19, 5 Mio. Euro rechnete.

    Aus dem Verfahren RO 5 K 10.1568 der NKL gegen den Beklagten ist dem Gericht bekannt, dass die NKL mit halbjährigen Umsatzerlösen von ca. 19, 5 Mio. für Bayern gerechnet hat.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789
    Die Erfordernisse an den Jugendschutz liegen aber gerade bei der Vermittlung von Lotterien im Internet anders als im terrestrischen Vertrieb, weil wegen der grundsätzlichen Anonymität der Lotterieteilnehmer im Internet ein höherer Abstraktionsgrad herrscht, der geeignet ist, das virtuelle Glücksspiel in der Wahrnehmung des Spielers aus seinem Bedeutungszusammenhang herauszulösen und insbesondere die Tatsache des Einsatzes - und möglichen Verlustes von Geld - in den Hintergrund treten zu lassen; gerade deshalb ist der Jugendschutz im Rahmen der Suchtprävention besonders wichtig (BVerfG vom 14.10.2008, 1 BvR 928/08).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789
    Die Prognose, ob und inwieweit längere Zeit zurückliegendes strafrechtliches Fehlverhalten die Annahme andauernder Unzuverlässigkeit rechtfertigt, erfordert eine Gesamtwürdigung, in die neben dem Zeitablauf zahlreiche sonstige Umstände des Einzelfalles zu würdigen sind, namentlich Art und Umstände der Straftat und die Entwicklung der Persönlichkeit des Antragstellers (so BVerwG vom 16.6.1987, Az. 1 B 93/86 und OVG Lüneburg vom 29.1.2008, a.a.O., m. w. Hinweisen auf BVerwG, Beschluss vom 23.5.1995 - 1 B 78.95; GewArch 1995, 377).
  • VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789
    Es kann aber dahingestellt bleiben, ob sich aus diesem Verschweigerecht im Hinblick auf die Resozialisierung des früheren Straftäters und seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ein relatives Verwertungsverbot ableiten lässt, das nicht durch verwaltungsinterne Mitteilungen unterlaufen werden darf (so BayVGH v. 28.2.2006, 7 B 05.2202; a. A. bei einem unbeschränkten Auskunftsberechtigten nach § 41 Abs. 1 BZRG: BVerwG v. 16.06.1987, 1 B 93/86, GewArch. 1987, 351).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2010 - 4 E 1182/09

    Untersagung eines Gewerbes im Falle "doppelter" Unzuverlässigkeit; Unterbrechung

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789
    Dabei dürfen sich die Tatsachengerichte nicht auf die Feststellung der Verurteilung beschränken, sondern müssen die den Verurteilungen zugrundeliegenden Tatsachen regelmäßig auf der Basis der Feststellungen der Strafgerichte im Rahmen der Zuverlässigkeitsprognose würdigen (vgl. BVerwG vom 29.1.2010, Az. 4 E 1182/09, Rndr. 22).
  • BVerfG, 09.05.1988 - 1 BvR 959/87
    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789
    Im Übrigen hat es das Bundesverfassungsgericht gerade nicht beanstandet, dass jedenfalls bei Entscheidungen über eine Berufszulassung auch ältere Straftaten bis zu ihrer Tilgung im Bundeszentralregister berücksichtigt werden dürfen: BVerfG v. 9.5.1988 - 1 BvR 959/87).
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789
    Das Bundesverwaltungsgericht habe zur Vorschrift des § 5 Abs. 2 WaffG, die eine Fünfjahresfrist für die regelmäßige Annahme von Unzuverlässigkeiten normiert, entschieden, dass die Regelvermutung nicht mehr ohne Weiteres angewendet werden könne, wenn die Tatbegehung bereits sehr lange zurückliege (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.4.1990, NVwZ-RR 1990, 604 und BVerwG, Beschluss vom 9.7.1993, NVwZ-RR 1994, 19).
  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93

    Auch lange zurückliegende Straftaten können zum Widerruf einer Bauträgererlaubnis

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789
    Das Bundesverwaltungsgericht habe zur Vorschrift des § 5 Abs. 2 WaffG, die eine Fünfjahresfrist für die regelmäßige Annahme von Unzuverlässigkeiten normiert, entschieden, dass die Regelvermutung nicht mehr ohne Weiteres angewendet werden könne, wenn die Tatbegehung bereits sehr lange zurückliege (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.4.1990, NVwZ-RR 1990, 604 und BVerwG, Beschluss vom 9.7.1993, NVwZ-RR 1994, 19).
  • LG München I, 17.02.2010 - 15 HKO 2192/09

    Handelsvertreterausgleich: Berücksichtigung von verwaltenden Provisionsanteilen

  • OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11

    Einbürgerung; zum Begriff des Vertretenmüssens bei Anspruch auf ergänzende

    Hinsichtlich der vorliegend nicht relevanten Situation, dass eine Verurteilung gemäß § 33 BZRG nach Ablauf der in § 34 BZRG vorgegebenen Frist nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen wird, andererseits aber Gegenstand einer unbeschränkten Auskunft nach § 41 BZRG wäre, wobei die um Registerauskunft ersuchende Behörde nicht zu den Behörden gehört, die nach § 41 Abs. 1 BZRG eine unbeschränkte Auskunft erhalten - konkret ging es um eine Approbationsbehörde -, ist dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg(OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.12.2009 - 8 LA 185/09 -, NJW 2010, 1768 f.; ebenso hinsichtlich der Zuverlässigkeit für die Erlaubnis zur Berufsausübung als Rechtsbeistand: BVerwG, Beschluss vom 16.6.1987 - 1 B 93.86 -, Buchholz 355 RBerG Nr. 41, und BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.5.1988 - 1 BvR 959/87 -, juris, sowie hinsichtlich der Zuverlässigkeit eines Lotterienehmers bei länger zurückliegenden Straftaten: VG Regensburg, Urteil vom 18.11.2010 - 5 K 10.789 -, juris) darin zuzustimmen, dass eine nicht mehr im Führungszeugnis ausgewiesene, aber noch nicht getilgte Verurteilung - konkret ging es um eine Verurteilung wegen Totschlags - bei der Prüfung der Würdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs berücksichtigt werden darf.
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